Liebe Leserin, lieber Leser,
Heute möchten wir Ihnen unseren Bereich der Wundversorgung kurz vorstellen.
Vielleicht kennen Sie bei sich selbst oder Personen aus Ihrem Umfeld diese typischen Symptome:
Offener Hautdefekt, der seit länger als drei Monaten nicht abheilt. Dabei auch Schmerz, Schlafprobleme, Bewegungseinschränkungen, wiederholte Krankenhausaufenthalte und Geruchsbelästigung durch die Wunde. Die häufigsten Wunden sind das sog. “offene Bein“ (Ulcus cruris) und das Druckgeschwür (Dekubitus).
Insgesamt besteht oft eine deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität hinsichtlich körperlicher, psychischer, sozialer und funktionaler Aspekte.
Hier kann eine entsprechende Therapie durch die moderne Wundversorgung den Leidensdruck spürbar mindern und eine deutliche Verbesserung bringen.
Unsere ausgebildeten Wundexpertinnen beraten Sie kostenlos, liefern in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt die jeweils erforderlichen Produkte, weisen im häuslichen Bereich Angehörige und Pflegekräfte in die Anwendung ein und begleiten durch regelmäßige Wundvisiten den Ablauf der Behandlung.
In vielen Fällen wird die Abheilzeit der Wunden erheblich verkürzt oder die Abheilung erst ermöglicht.
Wie können wir Sie unterstützen?
- Unsere Wundexpertinnen kommen zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung und schauen sich Ihre Wunde(n) an.
- In enger Absprache mit Ihrem Hausarzt geben wir unsere Empfehlung für eine spezielle Versorgung nach dem neuesten Erkenntnisstand auf dem Gebiet der modernen Wundversorgung.
- Wir liefern die erforderlichen, vom Hausarzt verordneten Produkte und zeigen Ihnen, Ihren Angehörigen und/oder Pflegekräften die fachgerechte Anwendung der Verbandmittel.
- Durch Wundvisiten in regelmäßigen Abständen passen wir die Versorgung laufend dem Wundstatus an.
- Mit Ihrem Einverständnis übernehmen wir auch die Rezeptbestellung und andere notwendige Formalitäten.
Und die Gretchenfrage: Wer bezahlt das?
Die Kosten für vom Arzt verordnete Verbandmittel werden von den Krankenkassen bzw. anderen Kostenträgern übernommen; für Sie fällt lediglich wie bei Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung an – sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
Die Beratungstätigkeit unserer Mitarbeiterinnen ist ein Service unseres Hauses in Zusammenhang mit der Lieferung der erforderlichen Produkte.
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